Arbeitsrecht

Arbeitsrecht regelt sozialen Umgang

Das Arbeitsrecht teilt sich im Wesentlichen in zwei Bereiche, nämlich das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht auf.

Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die vertraglichen (manchmal aber auch durch Gesetz bestimmten) Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Da arbeitsrechtliche Beziehungen viel mit dem Menschen und mit zwischenmenschlichem Verhalten zu tun haben, müssen Entscheidungen nicht nur im Rahmen der Rechtsvorschriften, sondern auch nach den Geboten des Anstandes getroffen werden.

Arbeitsverträge können unzulässige Regelungen enthalten

Grundsätzlich sollte sich die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach den zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrag bestimmen. Dieser bestimmt nicht nur die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sondern enthält in der Regel auch Regelungen zur Arbeitszeit und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der zu beachtenden Kündigungsfristen.

Allerdings ist nicht alles, was in einem Arbeitsvertag steht oder vom Arbeitgeber auch rechtmäßig und auch Weisungen können unzulässig sein, weil sie nämlich zum Beispiel gegen den Arbeitsvertrag oder das Gesetz verstoßen.

In diesen Fällen kann sich schon während des Arbeitsverhältnisses Bedarf zur rechtlichen Abklärung und ggf. sogar zur (außergerichtlichen oder sogar gerichtlichen) Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ergeben. Gerade bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis ist nicht nur ein besonders behutsames Vorgehen des Anwalts erforderlich, sondern es ist auch wichtig, dass der Anwalt die Rechtslage kennt und das Problem damit schnell ein eingrenzen und sach- und zielgerichtet zur Klärung bringen kann.

Hauptstreitfall: Die arbeitgeberseitige Kündigung

Die meisten Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht kommen jedoch dann auf, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden will.

In diesen Fällen ist eine schnelle Pürüfung der Wirksamkeit der Kündigung erforderlich. Hier geht es nicht nur um die Einhaltung von Formvorschriften, sondern auch um die Frage, ob der Arbeitgeber die sonstigen – in der Regel von der Größe des Betriebes abhängigen – Schutzanforderungen beachtet hat. Hierzu zählt zum Beispiel eine sorgfältige Durchführung der Sozialauswahl oder die Beteiligung des Betriebsrates.

Unbedingt zu beachten ist, dass ein Arbeitnehmer in der Regel nur 3 Wochen Zeit hat, um die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Befristungen sind nicht immer wirksam

Oftmals nicht bekannt ist, dass für Arbeitsverträge unter Normalbedingungen nur für maximal 24 Monate befristet werden können.

Ist die Befristungsperiode länger, so kann hieraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, für welches dann wiederum die oben beschriebenen Anforderungen an den Kündigungsschutz gelten.

Das Zeugnis

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind aber auch andere Pflichten verbunden, wie zum Beispiel die Pflicht des Arbeitgebers zur Endabrechnung (einschließlich des resturlaubes) und vor allem zur Bereitstellung eines qualifizierten und der tatsächlichen Leistung des Arbeitnehmers enstsprechhenden Zeugnisses. Hier kommt es wegen der Tendenz zu versteckten Informationen vor allem darauf an, dass der  eingeschaltete Anwalt auch sehr genaue Kenntnisse von den in der Berufswelt üblichen Formulierungen hat.

Das Optimum: Die Streitvermeidung

Anwalt sein bedeutet nicht unbedingt Streit suchen wollen. Im Fokus steht die Lösung des Problems und dieses Zeil kann of auch durch (meinst außergerichtliche) Verhandlungen erreicht werden.  Zu solchen Einigungen gehört auch der Abschuss eines Aufhebungsvertrages, dessen Ausverhandlung aufgrund der vielen zu beachtenden Aspekte besonders weit gestreuter anwaltlicher Kenntnisse bedarf.

Kommt es jedoch einmal zum Prozess (was ja gerade bei Kündigungen oft nicht vermeidbar ist), so muss sich der Anwalt auch hier gut für seinen Mandanten einsetzen können.

Das arbeitsgerichtliche Verfahren – eine besondere Kostenregelung

Eine Besonderheit des arbeitsrechtlichen Verfahrens ist, bis zur mündlichen Verhandlung keine Gerichtskosten anfallen und es auch keine Kostenerstattung bezüglich der Anwaltsgebühren gibt. Daher ist es gerade bei streitlastigen Arbeitsverhältnissen oder drohender Kündigung günstig, wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig eine Rechtschutzversicherung abschließt. Bitte beachten: Es gilt in der Regel eine 3-monatine Wartefrist.

Die anwaltliche Beratung

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren arbeitsrechtlich orientiert. Wichtig ist uns, dass jeder Mandant genau die von ihm benötigte Unterstützung bekommt und auch der Mandant weiß, dass er sich in vertrauensvolle Hände begeben hat. Deswegen nehen wir arbeitsrechtliche Mandate auch nur nach einer persönlichen Erstbesprechung mit dem Mandanten an, bei der wir zugleich den Sachverhalt erfassen und vielleicht auch schon eine Strategie entwickeln können. Oftmals reicht auch schon die Erstberatung, um dem Mandanten einen besseren Standpunkt zu geben.

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