Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft.

Das neue Gesetz bietet Bürgern mit ausländischer Herkunft deutlich bessere Möglichkeiten zur Beantragung eines deutschen Passes.

Stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Einbürgerung, um vorne dabei zu sein.

Wir begleiten Ihre Einbürgerung in zwei Schritten:

  1. Vorbesprechung und Vorprüfung Ihrer Unterlagen € 425.
  2. Vorbereitung und Einreichung des Antrags – Übernahme der kompletten Kommunikation bis zur Einbürgerung € 1.365.

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Das neue Einbürgerungsgesetz – die Entscheidung ist gefallen

Das neue Einbürgerungsgesetz (eigentlich: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts) wurde bereits im Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt. Um in Kraft zu treten, muss ein Gesetz jedoch noch ein weiteres formales Verfahren durchlaufen und auch vom Minister unterzeichnet werden, weshalb die Regelungen tatsächlich erst im Juni 2024 in Kraft treten werden.

Den Antrag können Sie aber bereits vorher stellen.

Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der Behördenumsetzung

Es hat sich gezeigt, dass einige Ordnungsämter und Einbürgerungsbehörden bereits auf das neue Gesetz umgestellt haben und bereits Anträge nach den neuen Vorschriften zulassen und sogar bearbeiten.

Wann sollte ich meinen Antrag stellen?

Da wir von einer hohen Anzahl an Staatsbürgerschaftsanträgen ausgehen, rechnen wir damit, dass die Bearbeitungszeit bei den Behörden relativ lange dauern wird.

Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto weiter vorne sind Sie und desto schneller werden Sie vermutlich auch Ihren deutschen Pass erhalten.

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Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?

Nach dem neuen Gesetz kann ein nichtdeutscher Staatsbürger unter folgenden Bedingungen einen deutschen Pass beantragen:

  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder bestimmte Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren (gilt ab Juni 2024).
  • Gute Beherrschung der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.
  • Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstests).
  • Abwesenheit von strafrechtlichen Verurteilungen.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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Darf der Antragsteller nach dem neuen Gesetz seinen ausländischen Reisepass behalten?

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine der zentralen Errungenschaften des neuen Gesetzes.

Ab jetzt können bisher ausländische Staatsangehörige, der seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben, einen deutschen Pass (Staatsbürgerschaft) beantragen, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes aufgeben müssen.

Man hat dann also beide Pässe.

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Gibt es Ausnahmen vom Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft?

Aus deutscher Sicht ist die Erlaubnis zwei Staatsbürgerschaften zu haben, nicht auf bestimmte Länder beschränkt. Aus rein deutscher rechtlicher Sicht kann also jeder sowohl den deutschen als auch den Pass eines anderen Landes, also zum Beispiel seines Heimatlandes besitzen.

Allerdings müssen Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft immer aus beiden Blickwinkeln betrachtet werden, dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht und dem Staatsbürgerschaftsrecht des Heimatlandes. Wenn das Heimatland sagt, dass seine Bürger keinen zweiten Pass besitzen dürfen, dann würde dies die Möglichkeit, 2 Pässe zu besitzen, einschränken. Um ein Beispiel zu nennen: Indische Staatsangehörige würden von ihrem Heimatland gezwungen, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen möchten.

Wo kann ich den Einbürgerungstest machen?

Einbürgerungstests werden von vielen verschiedenen privaten und staatlichen Einrichtungen angeboten. Einbürgerungstests werden nur akzeptiert, wenn die jeweilige Einrichtung von BANF anerkannt ist. Die Anmeldung zum Test kann direkt in den jeweiligen Testzentren erfolgen. Nach der Anmeldung können Sie dann am gewählten Termin an der Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich ist.

Die Fragen, die bei einem deutschen Staatsbürgerschafts- oder Einbürgerungstest gestellt werden, sind immer die gleichen. Jeder Testfragebogen enthält 33 Fragen, davon 30 allgemeine und 3 Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland beantwortet werden können. Der Fragebogen ist offiziell veröffentlicht und mit einigen Deutschkenntnissen und etwas Lernbereitschaft ist es für jeden möglich, diesen Test erfolgreich zu bestehen.

Die Fragen können Sie zum Beispiel hier üben. Weitere Informationen und die offizielle Fragenliste für den Einbügerungstest finden Sie auch in unserer Wissensdatenbank.

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Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?

Die Fähigkeit, sich auf Deutsch zu verständigen, ist für die soziale und wirtschaftliche Integration unerlässlich.

Daher sind gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache auch eine Voraussetzung für die Einbürgerung.

Mindestens gefordert sind mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

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Warum soll ich meine Bewerbung über eine Anwaltskanzlei einreichen?

Eine gute Vorbereitung und übersichtliche Darstellung der Unterlagen ist für eine reibungslose und schnelle Bearbeitung unerlässlich.

Mit unserer anwaltlichen Beratung und Unterstützung können Sie nicht nur sicher sein, dass Sie bei der Antragstellung alles richtig vorbereitet haben, sondern Sie profitieren auch von unserem ausgezeichneten Ruf bei den Staatsangehörigkeitsbehörden.

Die Einreichung des Antrags durch uns erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten Ihres Antrags erheblich, sondern trägt auch dazu bei, die Bearbeitungszeiten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

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Wie kann Dwyer Legal bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft helfen?

Um die Bearbeitung einzuleiten, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.
Wir kommen dann auf Sie zurück und besprechen mit Ihnen die konkrete Strategie und den weiteren Ablauf.
Nach einer internen Vorprüfung Ihrer Unterlagen durch unser juristisches Team stellen wir Ihnen dann eine Vollmacht und die Honorarvereinbarung zur Verfügung.
Sobald die Zusammenarbeit formell geregelt ist, begleiten wir Sie bei Bedarf bei der Abholung der Unterlagen.
Sobald wir eine gute Grundlage für eine Antragstellung sehen, reichen wir die Unterlagen bei den zuständigen Behörden ein und übernehmen ab diesem Zeitpunkt die gesamte Abwicklung. Die gesamte Kommunikation läuft ausschließlich über uns und wir weisen Sie gezielt auf die weiteren Schritte und einzureichenden Unterlagen hin.
Sobald wir die Genehmigung erhalten haben, vereinbaren wir auch Ihren persönlichen Termin bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Gut vorbereitet, ist die Bearbeitung dieses Termins nur noch eine Formalität.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von den Behörden Ihren neuen deutschen Reisepass.

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Wie viel kostet die Durchführung des Einbürgerungsverfahrens?

  1. Vorbesprechung und Vorprüfung Ihrer Unterlagen € 425.
  2. Vorbereitung und Einreichung des Antrags – Übernahme der kompletten Kommunikation bis zur Einbürgerung € 1.365.

Die Behördengebühren der Einbürgerung betragen € 255,00.

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Interessiert an einem deutschen Reisepass? – Schicken Sie uns eine Support-Anfrage:

Nutzen Sie unser Antragsformular für Einbürgerung, um weitere Informationen zum Thema Einbürgerung und zu unseren Dienstleistungen rund um die Einbürgerung zu erhalten. In Zusammenarbeit mit unserem Anwaltsteam haben Sie die besten Chancen, Ihren deutschen Pass zeitnah zu erhalten.